Für Athlet*innen der drei Bundeskader (A, B, C), sowie für D-Kader-Athlet*innen ist in Deutschland die sportärztliche Untersuchung obligatorisch. Es handelt sich hierbei um eine sportmedizinische Leistungsdiagnostik zur Beurteilung des Gesundheitszustands des*der Sportler*in. Diese Untersuchung stellt die Sport- und Wettkampftauglichkeit des*der Athlet*in fest. Dies dient dem frühzeitigen Erkennen und der Behandlung von Funktionsstörungen, Anomalien und aktuter Sportverletzungen bzw. Sportschäden. Hierbei wird auch eine Ergometrie mit EKG-Ableitung durchgeführt.
Sie umfasst:
- eine internistische Untersuchung
- eine orthopädische Abklärung
- eine Belastungsuntersuchung
- einen ausführlichen Befundbericht